Die offene Handelsgesellschaft ist eine in der Geschäftswelt wenig bekannte Rechtsform. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es als Zwang in Bezug auf die Verantwortung der Partner angesehen wird. Vielmehr verpflichtet er sie, etwaige Schäden gesamtschuldnerisch und unbegrenzt zu tragen. Diese Regeln erfordern eine sorgfältige Abwägung und das ist auch logisch. Die offene Handelsgesellschaft hat aber auch einige interessante Vorteile.
Die Definition einer offenen Handelsgesellschaft
Die offene Gesellschaft ist eine Personengesellschaft. Bevor wir zum Kern der Sache kommen, ist es wichtig, eine klare und präzise Definition dessen zu geben, was eine offene Handelsgesellschaft eigentlich ist. Eine allgemeine Personengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Partner persönlich und gesamtschuldnerisch für alle Schulden der Gesellschaft haften. Zur Übertragung der Anteile an der OHG ist die gemeinsame Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. Die Gründung einer Partnerschaft erfordert mindestens zwei Partner, aber das Gesetz legt keine Höchstzahl fest. Sie müssen Geschäftsleute sein und alle müssen volljährig sein.
Die Eigenschaften der offenen Handelsgesellschaft
Einer der größten Vorteile des OHGs ist seine Einfachheit. Sie kann mit nur 2 oder 3 Partnern gültig gegründet werden. Kein Gesetz schreibt ein Mindestkapital für die Gründung einer Partnerschaft vor. Das Vermögen der Gesellschafter unterliegt den Pfandrechten der Gläubiger und nicht dem Vermögen der Gesellschaft. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung für die Schulden des Unternehmens ist die Wahl der OHG als Rechtsform gleichbedeutend mit einer erhöhten Hingabe und Kompetenz seitens der Mitglieder. Alle Partner sind voll in die Struktur eingebunden. Alle Partner sind Manager. Daher wird die Unterschrift der Gesellschaft an jedes ihrer Mitglieder verteilt. Fehlt jedoch eine Bestimmung in der Satzung, kann die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer auch später erfolgen.
Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform
Die Offene Handelsgesellschaft ist die beste Wahl für Partner, die bereits über ein gutes Vertrauensverhältnis verfügen, wie z.B. ein Familienunternehmen. Diese Form ist aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht attraktiv, da sie nicht der Körperschaftssteuer unterliegt. Die Partnerschaft gibt den assoziierten Managern eine große Stabilität, die durch eine einstimmige Entscheidung der Partner entlassen werden kann. Die starke Persönlichkeit der OHG erlaubt es, die Gesellschafter zu wählen, indem sie die Übertragung der Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter zulässt. Letztere haften jedoch bei einer OHG gesamtschuldnerisch.