Um das Maximum aus seiner Vergütung herauszuholen, hat der Firmenchef verschiedene Möglichkeiten. Darüber hinaus kann er es je nach Status vorziehen, durch ein Gehalt vergütet zu werden, Dividenden zu erhalten und in den Genuss von Sachleistungen zu kommen.
Anpassen seines vertraglichen Status zur Verbesserung seiner Vergütung
Die Vergütung des Geschäftsführers wird durch den Rechtsakt seiner Zusammenarbeit festgelegt. Die Lohnskala ist unterschiedlich. Aus steuerlicher Sicht werden die Einkünfte trotz des Status auf die gleiche Weise besteuert.
Die Entgelte schwanken in dem Maße, wie der Manager ein Angestellter oder ein Nicht-Angestellter ist.
Was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, so zahlt ein Angestellter, 14,6 % (jeweils 7,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für die Krankenversicherung und 18,6 % (jeweils 9,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für die Rentenversicherung.
Wahl der Vergütungsmethode mittels Gehalt oder Dividende
Die Vergütung des Geschäftsführers ergibt sich aus dem Gehalt oder den Dividenden. In der Regel wird in der Satzung festgelegt, dass der Entscheidungsträger ein Guthaben erhält und dessen Höhe von der Versammlung beschlossen wird. Damit die Abstimmung angenommen wird, sind mehr als 50 % der Aktien erforderlich.
Die Schätzung des Gehalts ist kostenlos, allerdings achten die Steuerbehörden sehr darauf, dass diese Zahlung nicht exorbitant ist, da dies eine getarnte Methode wäre, um die Erträge des Unternehmens zu erhalten.
Der Geschäftsführer hat auch das Privileg, Dividenden auszuzahlen. Sie werden durch eine tarifliche Besteuerung bzw. durch eine pflichtwidrige Zahlung der Einkommensteuer unterworfen.
Änderung der Vergütung durch andere Mittel
Die Vergütung des Geschäftsführers wird durch Sachleistungen erreicht. Dazu gehören Miete, Verpflegung und ein Firmenwagen.
Diese Behandlungstechniken werden geschätzt und sind beitrags- und einkommensteuerpflichtig.
Sie wird je nach Gesellschaftsvertrag und Sachbezugsmodell konkret oder nach der von den Finanzämtern festgelegten Pauschalstaffel berechnet.
Ebenso hat der Inhaber einer Einrichtung das Recht, über ein Girokonto des Partners zu verfügen. Dadurch kann er seinem Unternehmen Kapital leihen. Insbesondere Gelder, die er als Dividende an seinen Auftrag weiterleitet. Umgekehrt wird er die Interessen genießen. Diese Hortung unterliegt ebenso der Einkommenssteuer.